Rechtliches

Notice and Takedown (DSA oder DMCA)

Verfahren nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste und dem US-Gesetz über das Urheberrecht des digitalen Millenniums.

Abavia bietet ein Notice & Takedown-Verfahren an, das wir im Folgenden beschreiben:

  • Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) für die EU

und/oder

  • Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für die USA.

DSA

Seit 2022 regelt das Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065; "DSA") die Speicherung, Bereitstellung und Verbreitung von Online-Inhalten. Jede natürliche oder juristische Person, die der Meinung ist, dass die von einem Nutzer auf den Usenet-Servern von Abavia eingestellten Inhalte illegal sind, kann eine DSA-Meldung an unseren DSA-Agenten senden.

Die DSA-Bekanntmachung muss folgende Informationen enthalten:

  • eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Anmelder behauptet, dass es sich bei den fraglichen Informationen um illegale Inhalte handelt;
  • eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, wie z. B. die ID der Nachricht, und erforderlichenfalls zusätzliche Informationen, die die Identifizierung des illegalen Inhalts ermöglichen, angepasst an die Art des Inhalts und den spezifischen Typ des Hosting-Dienstes (Usenet);
  • den Namen und die E-Mail-Adresse der natürlichen oder juristischen Person, die die Mitteilung einreicht, außer im Falle eines Verdachts auf eine Straftat gemäß den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU;
  • eine Erklärung, die bestätigt, dass der Anmelder in gutem Glauben davon ausgeht, dass die in der Meldung enthaltenen Informationen und Behauptungen richtig und vollständig sind.

Beauftragter DSA-Vertreter:

Offizieller Name und Anschrift des Dienstanbieters: Abavia S.r.l.
Via Corrado Forti n. 86, 47894 Chiesanuova, San Marino
Beauftragter Vertreter: Giacomo Ercolani
E-Mail-Adresse des benannten Vertreters: [email protected]


DMCA

Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) regelt seit 1998 Urheberrechtsverletzungen auf elektronischem Wege. Urheberrechtsinhaber oder ihre Bevollmächtigten können eine Benachrichtigung über eine behauptete Urheberrechtsverletzung gemäß dem DMCA (Notice") an den von uns benannten Urheberrechtsbeauftragten senden, wenn sie glauben, dass sie Material gefunden haben, das ihre Urheberrechte verletzt.

Die schriftliche Mitteilung muss folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zu dem urheberrechtlich geschützten Werk, das angeblich verletzt wurde, oder, im Falle einer einzigen Mitteilung mit mehreren Werken, eine repräsentative Liste dieser Werke.
  • Genaue Identifizierung des Materials, das angeblich eine Verletzung darstellt, und ausreichende Informationen, die es Abavia S.r.l. ermöglichen, das Material zu lokalisieren, wie z.B. das Thema jedes Artikels, Datum, Uhrzeit, Message-ID(s), Newsgroup.
  • Vollständige Kontaktinformationen wie vollständiger Name der beschwerdeführenden Partei, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und - bei Bevollmächtigten - eine eindeutige Erklärung über die Beziehung zum Inhaber der Urheberrechte.
  • Eine Erklärung, dass die beschwerdeführende Partei in gutem Glauben davon ausgeht, dass die Nutzung des Materials in der beanstandeten Weise nicht vom Urheberrechtsinhaber, seinem Vertreter oder dem Gesetz genehmigt ist.
  • Eine eindeutige Erklärung unter Strafandrohung, dass die Informationen in der DMCA-Meldung sowohl richtig sind als auch dass du ein autorisierter Vertreter einer juristischen oder natürlichen Person bist, die das Urheberrecht besitzt. Eine physische oder elektronische Unterschrift des autorisierten Vertreters einer juristischen oder natürlichen Person ist ebenfalls erforderlich. Bitte sende deine schriftliche Meldung an unseren designierten Urheberrechtsbeauftragten. Falls deine Meldung nicht vollständig den oben genannten Standards entspricht, habe bitte Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung oder Beantwortung der Meldung nicht möglich ist. Nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Meldung wird Abavia S.r.l. die folgenden Maßnahmen ergreifen:
  • Beseitigung der behaupteten Urheberrechtsverletzungen.
  • Benachrichtigung des Abonnenten, dass Material entfernt oder deaktiviert wurde.

Beauftragter Urheberrechtsbeauftragter:

Offizieller Name und Anschrift des Dienstanbieters: Abavia S.r.l.
Via Corrado Forti n. 86, 47894 Chiesanuova, San Marino
Beauftragter Vertreter: Giacomo Ercolani
E-Mail-Adresse des benannten Vertreters: [email protected]

XS News

XS News ist ein Usenet-Anbieter, der seit über 20 Jahren von einem Rechenzentrum in der Region Amsterdam aus die Welt bedient. Unser kleines Team konzentriert sich jeden Tag auf Geschwindigkeit, Sicherheit und zuverlässigen Support — damit du sorglos surfen und downloaden kannst.

Hervorragend · 1.200+ Bewertungen

© 2026 XS News B.V. · support [at] xsnews.nl